Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 1258/251. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 6.609,06 brutto abzüglich gezahlter Euro 1.074,21 netto sowie abzüglich gezahlten Krankengeldes i.H.v. Euro 3.697,26 netto nebst Zinsen aus Euro 936,73 seit dem 01.09.2025 sowie aus Euro 900,86 seit dem 01 .10.2025 i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 %, die Beklagte zu 15 %.
3. Der Streitwert wird auf Euro 8.373,73 festgesetzt.
2 Ca 1276/251) Die Klage wird abgewiesen.
2) Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3) Der Streitwert wird auf € 14.529,30 festgesetzt.