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AktenzeichenTenor
4 Ca 1607/251.) Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch eine arbeitgeberseitige Kündigung aufgelöst wurde, sondern bis zum 28.02.2026 fortbestanden hat.
2.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für den Monat September 2025 2.869,70 EUR brutto, abzüglich am 29.09.2025 gezahlter 1.500,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.11.2025 zu zahlen.
3.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Monat Oktober 2025 2.869,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2025 zu zahlen.
4.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Monat November 2025 2.869,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2025 zu zahlen.
5.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Monat Dezember 2025 2.869,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15.01.2026 zu zahlen.
6.) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Monat Januar 2026 2.869,70 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2026 zu zahlen.
7.) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
8.) Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 18.587,90 €.
4 Ca 4/261. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung vom 19.12.2025 zum 31.01.2026 aufgelöst wird.
2. Das Arbeitsverhältnis wird zum 31.01.2026 aufgelöst. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.700,00 EUR brutto als Abfindung gemäß §§ 9, 10 KSchG zu zahlen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 2/3 und die Klägerin 1/3.
4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 7.390,92 EUR.