Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1068/221. Das Versäumnisurteil vom 25.01.23 wird aufrechterhalten.

2. Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 1699,99 € festgesetzt.
3 Ca 1173/221. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 595,00 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.22 zu zahlen.

2. Der weitergehende Antrag wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 92 %, die Beklagte zu 8 %.

4. Der Streitwert wird auf 7775,00 € festgesetzt.

5. Für die Beklagte wird die Berufung nicht zugelassen.
3 Ca 43/231. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 05.11.2022, datiert auf den 05.11.2021, wegen unkorrektem Abmelden, die weitere Abmahnung vom 05.11.22, datiert auf den 05.11.2021, wegen geschäftsschädigendem Verhalten, die Abmahnung vom 14.11.2022 wegen unfreundlichem Verhalten und die Abmahnung vom 06.12.2022 aus der Personalakte der Kläger zu entfernen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 7.170,00 € festgesetzt.
3 Ca 73/231. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.448,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB ab Klagezustellung am 02.02.23 zu zahlen.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 2.448,00 € festgesetzt.