Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.
| Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|
| 2 Ca 249/26 | 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kostendes Rechtsstreits zu 25 % und die Beklagte zu 75 % bei einem Kostenstreitwert von Euro 23.766,81. 3. De Streitwert wird auf Euro 6.050,00 festgesetzt. |
| 2 Ca 596/26 | 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 11.02.2026 betreffend Mitteilungspflicht Arbeitsunfähigkeit aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 18.03.2026 betreffend Auskunftserteilung aus der Personalakte der Klägerin zu entfernen. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Der Streitwert wird auf Euro 7.000,00 festgesetzt. |
