Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
2 Ca 556/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf € 6.600,00 festgesetzt.
2 Ca 609/251. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf € 8.527,30 festgesetzt.
2 Ca 692/251. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 23.04.2025 nicht beendet wird.
Im Übrigen wird die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 13 %, der Beklagte zu 87 %.

3. Der Streitwert wird auf € 10.712,52 festgesetzt.
2 Ca 710/251. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des Beklagten vom 06.05.2025 nicht beendet wird.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf € 7.593,24 festgesetzt.