Die Verteilung der eingehenden Klagen, Mahnbescheide und sonstigen Anträge auf die einzelnen Kammern regelt der Geschäftsverteilungsplan des richterlichen Dienstes. Er wird jährlich vom Präsidium des Arbeitsgerichts für das Folgejahr beschlossen.
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GVP ab 01.01.2025 barrierefrei Geschäftsverteilungsplan richterlicher Dienst
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GVP ab 08.05.2023 Organisations- und Geschäftsverteilungsplan
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