Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr. Veröffentlicht werden nur Entscheidungen, die am Ende der Sitzung verkündet werden.



AktenzeichenTenor
3 Ca 1371/231.
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 03.11.2023 nicht aufgelöst worden ist.

2.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin über den 31.12.2023 zu unveränderten Bedingungen als psychosoziale Fachkraft zu beschäftigen.

3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

4.
Der Streitwert wird auf 14.800,00 € festgesetzt.